Allgemeine Geschäftsbedingungen der laitec finance gmbh
Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche laitec für seine Kunden („Kunde“) anbietet. Die Parteien können schriftlich von diesen AGB abweichende Regelungen treffen. Diese AGB, vorbehältlich anderslautender schriftlicher Vereinbarungen, bilden die Vertragsgrundlage für die Erbringung von Leistungen der laitec gegenüber dem Kunden.
Grundlagen der Geschäftsbeziehungen
Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von laitec auszuführenden Tätigkeiten. laitec kann keine Gewährleistung oder Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher Ereignisse oder Folgen gewähren, auch wenn er dem Kunden beratend zur Seite steht. Aus diesem Grunde kann laitec ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine verbindlichen Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen hinsichtlich des Eintritts von bestimmten Ergebnissen abgeben.
Soweit Terminangaben nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind, gelten sie als allgemeine Zielvorgabe.
Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Mündliche Auskünfte, Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
laitec kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen; diese unterliegen ebenfalls der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6.
Nachträglich vereinbarte Leistungsänderungen können eine Anpassung des Honorars nach sich ziehen.
Mitwirkung des Kunden
Alle zur ordnungsgemässen Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen sind vom Kunden rechtzeitig an laitec zu übermitteln. laitec darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von laitec nicht auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit geprüft.
Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung Ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen.
laitec trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich seine Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten ausschliesslich in der Schweiz befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl abgesichert sind.
laitec kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. laitec stellt jedoch sicher, dass die Software nach Vorgaben des Anbieters gewartet und aktualisiert wird. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Drittanbieter im Rahmen der Wartung Zugang zu seinen Daten erhalten kann, dies unter Einhaltung der der Verschwiegenheitspflicht gemäss Ziffer 6. laitec kann für solche IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
Übermittelt laitec im Namen des Kunden Daten über elektronische Portale oder in ähnlicher Weise an Drittparteien oder Behörden, so bleibt der Kunde für den Inhalt dieser Daten verantwortlich.
Bei all diesen Anwendungen steht laitec für eine sorgfältige Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie die Einhaltung der schweizerischen gesetzlichen Vorgaben ein. Sie kann aber keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
Schutz- und Nutzungsrechte
Sämtliche Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnisse, welche durch laitec für den Kunden erstellt, diesem ausgehändigt und von diesem bezahlt wurden, gehören dem Kunden zur vereinbarten Verwendung. Die damit verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) verbleiben bei laitec.
laitec räumt dem Kunden jeweils ein zeitlich unbefristetes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch an dem mit den Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen verbundenen Immaterialgüterrechte (inklusive Know-how) ein.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben sowie einzelner fachlicher Aussagen durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von laitec zulässig oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
Der Kunde darf die ihm vom laitec überlassenen Unterlagen, insbesondere die verbindliche Berichterstattung, nur im unveränderten Zustand verwenden oder, falls er dazu ermächtigt ist, weitergeben. Gleiches gilt für Produkte und sonstige Arbeitsergebnisse, soweit deren Zweck nicht in einer weiteren Bearbeitung durch den Kunden besteht.
Ein Hinweis auf die bestehende Vertragsbeziehung zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet.
Verschwiegenheit
laitec ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die er im Rahmen der Kundenbeziehung vom Kunden und in dessen Auftrag erhält, Stillschweigen zu bewahren.
Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen bei Vorliegen einer Ermächtigung des Kunden zur notwendigen Wahrung berechtigter Interessen von laitec, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen, sowie auf gerichtliche oder behördliche Verfügung hin. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Diese Verpflichtung hindert laitec nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, basiert das Honorar auf den anwendbaren Stundensätzen von laitec und dem effektiven Zeitaufwand. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden voraus. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. laitec kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
Auslagen (z.B. Reisespesen, Hotelkosten, Kurierdienste, kostenpflichtige IT-Dienstleistungen, Archivkosten, etc.), Rechnungen Dritter sowie sonstige Drittgebühren werden zu den effektiven Kosten in Rechnung gestellt. Sämtliche administrativ nicht erfassten Kleinkosten (z.B. Kosten für übliche Anzahl Photokopien, Inlandporto, Secure-Mail, Büromaterial, etc.), werden mit einer Kleinkostenpauschale von 2% des Honorarvolumens verrechnet.
Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind nach Ablauf der Zahlungsfrist auf der Honorarrechnung zur Zahlung fällig.
Haftung
laitec steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung unter Beachtung der Vorgaben des Berufsstandes ein.
laitec haftet für Schäden aus seinen Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen, namentlich bei rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit. Für die fahrlässige Verletzung seiner Verpflichtung ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal die doppelte Höhe des Jahreshonorars für den betroffenen Auftrag beschränkt.
Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist laitec von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten insbesondere unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Unterlagen sowie nicht weitergegebene Informationen oder Unterlagen.
Gewährleistung von laitec
Wurde die Herstellung eines Werkes im Sinn von Art. 363 OR vereinbart, so hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel durch laitec. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen. Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gilt die Haftungsbeschränkung gemäss Ziffer 8.
Auflösung des Vertrages und deren Folgen
Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Datums ordentlich gekündigt werden.
Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind durch den Kunden auf der Grundlage des effektiven Zeitaufwandes und der jeweils geltenden Honorarsätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen.
Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zur Unzeit entsteht.
Im Falle einer Kündigung infolge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei hat diese der kündigenden Partei den ihr infolge der Kündigung entstehenden Schaden zu ersetzen.
Unterlagen und Daten
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt laitec dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen des von laitec sind kostenpflichtig. laitec ist zwecks Dokumentation seiner erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. laitec stellt sicher, dass er seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren aufbewahrt.
Allgemeines
Diese AGB können von laitec jederzeit angepasst werden. Sofern der Kunde die neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung ablehnt, gelten sie als genehmigt.
Die AGB unterstehen schweizerischem Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz von laitec.
Erfüllungsort ist der Sitz von laitec finance gmbh